Der Firma ComPlan Beratungs- und Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Mechernich-Satzvey
1. Die folgenden Geschäftsbedingungen der Firma ComPlan Beratungs- und Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung sind Grundlage eines jeden Geschäftes, egal ob Lieferungen, Leistungen oder Angebote.
2. Sie werden auch dann Vertragsinhalt, wenn der Besteller von diesen abweichende Bedingungen verwendet.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden werden jedoch nicht Vertragsbestandteil.
4. Sie gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden, auch wenn sie nicht mehr ausdrücklich vereinbart worden sind.
5. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung gelten diese Bestimmungen als akzeptiert.
6. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere Einkaufsbedingungen, wird hiermit widersprochen, d.h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir Ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
7. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich unserer schriftlichen Bestätigung.
1. Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich, Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
2. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabsprachen.
3. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden.
1. Alle Preise verstehen sich ab unserem Büro Bahnhofsweg 6A, 53894 Mechernich-Satzvey.
2. Bruttopreise inklusive, Nettopreise exklusive der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder Rechnung, spätestens jedoch durch Abnahme der Lieferung oder Leistung zustande.
4. Der Käufer ist an seinen Vertragsantrag 4 Wochen gebunden.
5. Kann die Ware nicht zugestellt werden, muss der Kunde die Kosten für eine 2. Anfahrt zusätzlich übernehmen.
6. Wir sind berechtigt, Teillieferungen und Teilleistungen auszuführen.
1. Wir gewähren auf jegliche Hardware die vom Hersteller vorgegebene Garantie, mindestens jedoch 6 Monate. Ausgenommen ist die Garantie auf Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien, auf Bildröhren und auf durch Gewalt oder unsachgemäße Behandlung hervorgerufene Beschädigungen.
2. Im Übrigen sind Gewährleistungsansprüche des Kunden auf Nachbesserung bzw. Nachlieferung gemäß unseren AGB beschränkt.
3. Mängelanzeigen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
4. Gleiches gilt für das Verlangen zur Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages.
5. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Kaufdatum.
6. Bei Annahme der Ware muss zwingend die Verpackung und der Inhalt geprüft werden.
7. Der Käufer muss Mängel unverzüglich nach Erhalt der Ware, der Firma ComPlan Beratungs- und Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung schriftlich oder persönlich mitteilen, es gilt im Falle des Schriftweges, das Datum des Poststempels. Anderenfalls erlöschen sämtliche Gewährleistungsansprüche.
8. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jeder Gewährleistungsanspruch.
9. Dies gilt auch, sofern der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung oder Handhabung der Ware zurückzuführen ist.
10. Der Käufer kann grundsätzlich nur Nachbesserung verlangen.
11. Ersatzansprüche für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Folgeschäden aus mangelhaften Lieferungen sind ausgeschlossen, es sei denn der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden.
12. Schlägt die wiederholte Nachbesserung bzw. Nachlieferung fehl, steht dem Kunden das Recht zur Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu.
13. Sofern die ComPlan Beratungs- und Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung aus Gefälligkeit dennoch eine Nachlieferung oder Nachbesserung anbieten oder vornehmen, erfolgt dies ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
14. Bei neuer Software übernehmen wir keine Garantie für deren Funktion und / oder Inhalt. Weiterhin ist sie, sofern sie geöffnet wurde, vom Umtausch ausgeschlossen.
1. Für Schäden jeglicher Art an Rechtsgütern des Kunden und in den Fällen des Leistungsverzugs oder einer von der ComPlan Beratungs- und Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung haftet diese nur, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
2. Eine Haftung für Datenverlust bei Reparaturen von Datenträgern übernimmt die ComPlan Beratungs- und Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung nicht. Der Kunde hat selbst für eine ordnungsgemäße Datensicherung zu sorgen.
1. Kommt die ComPlan Beratungs- und Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit ihren Leistungspflichten in Verzug, so beträgt die vom Kunden zu setzende Nachfrist mindestens 4 Wochen. Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Ein angegebener Liefertermin ist freibleibend, ein Fixtermin muss als solcher bezeichnet und schriftlich vereinbart werden.
3. Die ComPlan Beratungs- und Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung kann selbst keine Garantie für Liefertermine übernehmen, wenn die bestellten Waren bei Dritten(Großhandel, Distribution) bestellt werden müssen.
4. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die ComPlan Beratungs- und Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem Bundesbankdiskontsatz zu verlangen.
5. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.
6. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache zu dem Zeitpunkt auf den Käufer über, an dem dieser in Annahmeverzug gerät.
7. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann die ComPlan Beratungs- und Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftungr die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
8. Die ComPlan Beratungs- und Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25% des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.
1. Der Käufer verpflichtet sich mit bei ComPlan Beratungs- und Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung gekauften Waren keine Verletzung von gewerblichen Schutz- oder Urheberrechten zu begehen.
2. Hat der Käufer das Produkt so gestaltet, dass hieraus Verletzungen von Schutzrechten resultieren, ist der Käufer verpflichtet, die ComPlan Beratungs- und Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung gegenüber Ansprüchen des Inhabers des verletzten Rechtes zu verteidigen bzw. freizustellen.
3. Von ComPlan Beratungs- und Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung zur Verfügung gestellte Programme und dazugehörende Dokumentationen sind nur für den eigenen Gebrauch des Käufers im Rahmen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz bestimmt und zwar ausschließlich auf von ComPlan Beratungs- und Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung gelieferten Produkten.
4. Der Käufer darf diese Programme und Dokumentationen ohne schriftliche Einwilligung der ComPlan Beratungs- und Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung Dritten nicht zugänglich machen, auch nicht bei Weiterveräußerungen der Hardware.
5. Kopien dürfen lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden, eine Haftung oder ein Kostenersatz durch ComPlan Beratungs- und Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung für solche Kopien ist ausgeschlossen.
6. Sofern Originale einen Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser vom Kunden auch auf Kopien anzubringen.
1. Sämtliche gelieferte Waren bleiben bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden Eigentum der ComPlan Beratungs- und Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung.
2. Der Eigentumsvorbehalt bezieht sich auch dann auf alle gelieferten Waren, wenn Teillieferungen bezahlt wurden.
3. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Vorbehalt gelieferten Ware an Dritte, ist bis zur vollständigen Bezahlung aller Ansprüche aus Lieferungen u. Leistungen von ComPlan Beratungs- und Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung nicht gestattet.
4. Bei etwaigen Zahlungsvollstreckungsmaßnahmen muss der Käufer die ComPlan Beratungs- und Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung sofort schriftlich davon in Kenntnis setzen und über den Verbleib der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware Auskunft geben sowie die für uns notwendigen Unterlagen des Gerichtsvollziehers (Pfändungsprotokoll) übersenden.
5. Bei Zugriff Dritter auf die Ware hat der Käufer den Lieferanten unverzüglich zu benachrichtigen.
1. Mündliche Vereinbarungen oder Nebenabsprachen zu diesen Bedingungen sind ungültig, wenn sie nicht schriftlich durch ComPlan Beratungs- und Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung bestätigt werden.
1. Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, wird Euskirchen als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland bzw. in entsprechenden Fällen das Recht der EU.
1. Im Einklang mit den Bestimmungen des BGB ist, falls eine einzelne Klausel oder Satz, mit den geltenden Gesetzen nicht übereinstimmt der gesamte AGB-Text bzw. die entsprechende Klausel weiterhin gültig.